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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 30/09 (BFH)
§§: AO § 169 Abs. 1, AO § 171 Abs. 4, AO § 181, AO § 202 Abs. 1 Satz 3
Schlagwörter Verjährung, Ablaufhemmung, Außenprüfung, Mitteilung, Prüfungsbericht
Rechtsfrage: Ist der angefochtene Gewinnfeststellungsbescheid wegen eingetretener Feststellungsverjährung aufzuheben, weil der nach einer Außenprüfung ergangene Prüfungsbericht eine hinreichend deutliche Mitteilung i.S. des § 202 Abs. 1 Satz 3 AO darauf enthielt, dass die Außenprüfung für das Streitjahr zu keiner Änderung der Besteuerungsgrundlagen geführt habe und daher auch die Ablaufhemmung des § 171 Abs. 4 AO weggefallen ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 20.05.2009
Vorinstanz/AZ: 9 K 1135/09
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 31 52
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.01.2010
Erledigungs-Az: X R 30/09 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 18 03