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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | IX R 80/00 | 
| §§: | EStG § 52 Abs. 21 S. 2, EStG § 21 Abs. 2 | 
| Schlagwörter | Nutzungswertbesteuerung, Flächenänderung, Anbau | 
| Rechtsfrage: | Entfällt die Fortführung der Nutzungswertbesteuerung nach § 52 Abs. 21 Satz 2 EStG, wenn die Wohnfläche durch einen Anbau um 38 qm (= 20,9 v.H.) vergrößert wird, weil dadurch die Identität der aufgrund des Baumaßnahme genutzten mit der 1986 bewohnten Wohnung beseitigt worden ist - Äußeres Erscheinungsbild des Gebäudes erheblich verändernder Anbau als wesentliche Änderung? - Revision vom FG zugelassen wegen Divergenz zu BFH-Urteil vom 5. 8. 1992 X R 23/92, BFH/NV 1993, 22 - Zulassung durch FG - | 
| Vorinstanz: | Niedersächsisches FG | 
| Vorinstanz/Datum: | 04.07.2000 | 
| Vorinstanz/AZ: | 11 K 257/96 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 63 08 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 14.05.2002 | 
| Erledigungs-Az: | IX R 80/00 (NV) | 
| Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 02 97 82 | 
