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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 43/17 (BFH) |
§§: | EStG § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a DBuchst. bb Satz 2 |
Schlagwörter | Rente, Öffnungsklausel, Höchstbetrag, Nachzahlung, Zeitpunkt |
Rechtsfrage: | Kommt es bei der Zuordnung von freiwilligen Beitragsnachzahlungen zu einem bestimmten Kalenderjahr im Rahmen der Öffnungsklausel darauf an, dass die Nachzahlungen "rentenrechtlich möglich" sind oder ist es entscheidend, wann die Zahlungen "rentenrechtlich wirksam" werden? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 26.07.2017 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 2510/14 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 18 01 66 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 04.09.2019 |
Erledigungs-Az: | X R 43/17 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 20 00 13 |