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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 29/01
§§: AO 1977 § 30 a, AO 1977 § 194 Abs. 3
Schlagwörter Bankgeheimnis, Steuergeheimnis, Außenprüfung, Ermessensentscheidung
Rechtsfrage: Streitig ist die Zulässigkeit der Aufforderung zur Vorlage von Kontoauszügen nebst Belegen zum sog. Conto pro Diverse zur stichprobenweisen Ausschreibung von Kontrollmitteilungen anlässlich einer Außenprüfung im Bankenbereich. Hat der Schutz des § 30 a Abs. 3 AO 1977 auch dann einzugreifen, wenn bei den zu überprüfenden Buchungsvorgängen ein legitimiertes Kundenkonto Teil einer Buchungskette ist? Liegt der für die Fertigung von Kontrollmitteilungen erforderliche hinreichende Anlass vor? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 07.11.2000
Vorinstanz/AZ: 9 K 8039/97
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 52 21
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 04.11.2003
Erledigungs-Az: VII R 29/01 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 61 00