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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 23/96 |
§§: | EStG §§ 2, 4, 15, 16, UmwStG 1957 §§ 1, 3, 11, AO 1977 § 4, BGB § 242 |
Schlagwörter | Umwandlung, Aufgabegewinnbesteuerung, Treu und Glauben |
Rechtsfrage: | Zeitpunkt der Aufgabegewinnbesteuerung bei Umwandlung einer Grundstücksverwaltungs-GmbH in eine Schein-OHG - Handelte es sich bei der im Kj. 1959 erfolgten Umwandlung der GmbH in eine - nur das zum bisherigen Betriebsvermögen der GmbH gehörende gemischtgenutzte Grundstück verwaltende - OHG trotz Eintragung der OHG im Handelsregister um keine - auch nicht unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben - nach dem UmwStG 1957 steuerbegünstigte Umwandlung, sondern um eine Betriebsaufgabe, mit der Folge, daß bei der OHG im Kj. 1987 die Besteuerung eines Aufgabegewinns ausgeschlossen ist, weil dieser bereits 1959 bei der Veranlagung der GmbH hätte erfaßt werden müssen? - Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 12.02.1996 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 2720/93 F |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 14.03.2000 |
Erledigungs-Az: | IX R 23/96 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 00 59 84 |