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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 64/07 (BFH)
§§: EStG § 7 Abs. 1 Satz 6
Schlagwörter Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung, Abschreibung, Einkünfteerzielungsabsicht, Restbuchwert
Rechtsfrage: AfaA im Zusammenhang mit Veräußerung des Grundstücks: Kommt bei einem bisher ununterbrochen zur Nutzung als Lebensmittelmarkt vermieteten Gebäude eine Absetzung für außergewöhnliche wirtschaftliche Abnutzung (AfaA) in Höhe des Gebäuderestwerts gemäß § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 i.V. mit § 7 Abs. 1 Satz 6 EStG nicht in Betracht, weil das Gebäude vor Beendigung des Mietverhältnisses veräußert und damit die Einkünfteerzielungsabsicht aufgegeben wurde, obwohl der Verkaufsentschluss erst zu einem Zeitpunkt gefasst worden war, als sich die Unvermietbarkeit des Gebäudes - und damit der Entstehungsgrund für die AfaA - bereits eindeutig herauskristallisiert hatte? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 09.08.2007
Vorinstanz/AZ: 16 K 840/05 F
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 23 16
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 17.09.2008
Erledigungs-Az: IX R 64/07
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 09 00 53