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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 24/03
§§: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 7 Abs. 1, HGB § 255 Abs. 1
Schlagwörter Ablösezahlung, Abstandszahlung, Abfindungszahlung, Erbbaurecht, Anschaffungskosten
Rechtsfrage: Ablösung von Erbbaurechten: Zahlungen zur Ablösung von Erbbaurechten auch dann keine (weder nach § 9 Abs. 1 Satz 1 noch im Wege der Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung nach § 9 Abs. 1 Nr. 7 i.V. mit § 7 Abs. 1 letzter Satz EStG) in vollem Umfang sofort abziehbaren Werbungskosten, sondern gemäß § 255 Abs. 1 HGB nachträgliche Anschaffungskosten des Grund und Bodens und der aufstehenden Gebäude, wenn dadurch die Vermietbarkeit der Grundstücke erheblich verbessert wird? Zulassung der Revision durch FG wegen der Ungleichbehandlung von Ablösezahlungen für dingliche und obligatorische Rechte. - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 12.02.2003
Vorinstanz/AZ: 2 K 667/00
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 28 02
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 13.12.2005
Erledigungs-Az: IX R 24/03
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 06 16 63