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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 51/06
§§: UStG 1993 § 1 Abs. 1 Nr. 1, UStG 1993 § 15 Abs. 1 Nr. 1
Schlagwörter Vorsteuerabzug, Entgelt, Schadensersatz, Beihilfe
Rechtsfrage: 1. Handelt es sich bei den Beihilfen, die deutsche Behörden nach Ausbruch der Schweinepest an Bauern aus bestimmten Schutz- und Überwachungszonen zahlten, von denen sie Mastschweine und Ferkel zum Schutz des Schweinemarktes erwarben, um steuerpflichtiges Entgelt oder um Schadensersatz? - 2. Kann die Vorsteuer aus dem Erwerb der Tiere abgezogen werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 05.09.2006
Vorinstanz/AZ: 6 K 4528/01
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 18 95
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 03.07.2008
Erledigungs-Az: V R 51/06
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 41 89