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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 27/06 |
§§: | KStG § 34 Abs. 9 Satz 6, KStG § 34 Abs. 12 Satz 6, AO 1977 § 179 Abs. 3, AO 1977 § 180 Abs. 3 Nr. 2 |
Schlagwörter | Ausschüttung, EK 40, Personengesellschaft, Steuersatz, Körperschaftsteuer, Eigenkapital 40, Ergänzungsbescheid |
Rechtsfrage: | 1. Ist der Erlass eines Ergänzungsbescheides nicht erforderlich, weil die von der Personengesellschaft "durchgeschleusten" Dividenden zu 100 % der Klägerin zuzurechnen sind und das für die Personengesellschaft zuständige Finanzamt gleichzeitig auch für die Besteuerung der Klägerin (Kapitalgesellschaft) zuständig ist? - 2. Unterfallen Ausschüttungen an Kapitalgesellschaften aus dem EK 40 auch bei Durchschleusung durch Personengesellschaften nach § 34 Abs. 9 KStG (jetzt: § 34 Abs. 12 KStG) einer 40%igen Körperschaftsteuer? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 15.03.2006 |
Vorinstanz/AZ: | 13 K 5975/03 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2006 S. 923 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 07.02.2007 |
Erledigungs-Az: | I R 27/06 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 07 23 49 |