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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | IX R 75/01 |
| §§: | AO 1977 § 92 Satz 2 Nr. 1, FGO § 76 |
| Schlagwörter | Auskunftsersuchen, Sachverhaltsermittlung |
| Rechtsfrage: | Ist die Finanzbehörde nach Erlass eines (streitgegenständlichen) Verwaltungsaktes im FGlichen Verfahren nicht mehr zu eigenständigen Sachverhaltsermittlungen befugt? - Ist ein Auskunftsersuchen dann nicht mehr zulässig, wenn es inhaltlich einen Sachverhalt, der Gegenstand eines abgeschlossenen Ermittlungsverfahrens war, berührt? - Erforderlichkeit, Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit des Auskunftsersuchens? - Zulassung durch FG - |
| Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
| Vorinstanz/Datum: | 21.02.2001 |
| Vorinstanz/AZ: | 5 K 325/00 |
| Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2001 S. 1588 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 89 45 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 26.08.2002 |
| Erledigungs-Az: | IX R 75/01 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Erledigung der Hauptsache |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 06 32 |