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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VI R 30/19 (BFH) | 
| §§: | EStG § 3 b | 
| Schlagwörter | Theaterbetriebszulage, Steuerfreiheit, Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit, Grundlohn | 
| Rechtsfrage: | Wird die sogenannte Theaterbetriebszulage (gleichbleibender Bruttolohn und schwankender Nettolohn nach Mantel- und Entgelttarifvertrag) "neben dem Grundlohn" geschuldet und ist somit gemäß § 3 b EStG steuerfrei? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger | 
| Vorinstanz: | Hessisches FG | 
| Vorinstanz/Datum: | 14.01.2019 | 
| Vorinstanz/AZ: | 2 K 1434/17 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 19 21 07 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 31.03.2022 | 
| Erledigungs-Az: | VI R 30/19 (NV) | 
| Erledigungs-Vermerk: | Erledigung der Hauptsache | 
