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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 1/11 (BFH)
§§: EStG § 3 Nr. 40, EStG § 3 c Abs. 2, EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, EStG § 17 Abs. 2
Schlagwörter Halbeinkünfteverfahren, Halbabzugsverbot, Schuldzinsen, Wesentliche Beteiligung
Rechtsfrage: 1. Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens auf den fiktiv berechneten Veräußerungspreis nach UmwStG / bzw. auf die Anschaffungskosten: Handelt es sich bei den fiktiv berechneten Veräußerungspreis nach § 20 Abs. 4 Satz 1 UmwStG nicht um zugeflossene Einnahmen, so dass keine Kürzung nach dem Halbeinkünfteverfahren im Zusammenspiel von § 3 Nr. 40 und § 3 c Abs. 2 EStG auf den Veräußerungspreis und den Anschaffungskosten vorzunehmen ist? - 2. Anwendung des § 3 c Abs. 2 EStG auf Schuldzinsen als Finanzierungsaufwand in 2002: Abzug von Schuldzinsen in voller Höhe auf aufgenommene Darlehen zur Anteilsfinanzierung einer Gesellschaft, die 2003 in eine andere Gesellschaft eingebracht wurde, wobei von der eingebrachten Gesellschaft keine Gewinnausschüttungen erfolgten, wohl aber von der übernehmenden Gesellschaft? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 02.12.2010
Vorinstanz/AZ: 8 K 3349/06 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 14 05 06
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 07.02.2012
Erledigungs-Az: IX R 1/11 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 12 13 05