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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 11/06
§§: EStG § 14, EStG § 16 Abs. 3, EStG § 34 Abs. 2 Nr. 1, EStG § 34 Abs. 1
Schlagwörter Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Betriebsaufgabe, Steuerermäßigung, Zeitraum, Abwicklung
Rechtsfrage: Steuerbegünstigte Betriebsaufgabe oder nicht begünstigte Abwicklung eines landwirtschaftlichen Betriebs: Ist für den Übergang des wirtschaftlichen Eigentums an der Hofstelle der in einer notariellen Vereinbarung beurkundete Zeitpunkt des Besitzübergangs, der durch eine weitere notarielle Vereinbarung rückwirkend abgeändert wurde, oder eine hiervon abweichende mündliche (vom FG als schlüssig angesehene) Vereinbarung maßgebend? Liegen die Voraussetzungen einer tarifbegünstigten Betriebsaufgabe nicht vor, weil die Abwicklung des Betriebs sich über drei Veranlagungszeiträume erstreckt? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 06.10.2004
Vorinstanz/AZ: 2 K 95/00
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 06 34
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 17.12.2008
Erledigungs-Az: IV R 11/06 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 09 15 74