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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 66/97 |
§§: | AO 1977 § 364b Abs. 2, FGO § 76 Abs. 3, FGO § 79b Abs. 3 |
Schlagwörter | Ausschlußfrist, Steuererklärung, Schätzung, Verspätetes Vorbringen, Ermessen |
Rechtsfrage: | Muß das FG nach Versäumnis einer vom FA gem. § 364b AO 1977 gesetzten Ausschlußfrist die erst während des Klageverfahrens eingegangenen Steuererklärungen (bisher Schätzungsbescheide) zurückweisen oder sind sie zu berücksichtigen, wenn dies zu keiner Verzögerung des Rechtsstreits führt? Ist für die Beurteilung einer Verzögerung auch das Vorverfahren einzubeziehen? - Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | Hessisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 12.02.1997 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 3052/96 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 17.05.1999 |
Erledigungs-Az: | X R 66/97 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Verfahren eingestellt und Revision zurückgenommen |