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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 27/10 (BFH)
§§: EStG § 7 Abs. 5, EStDV § 11 d
Schlagwörter Degressive Absetzung für Abnutzung, Einkünfteerzielungsabsicht, Eigennutzung
Rechtsfrage: § 7 Abs. 5 EStG-AfA in voller Höhe für Rechtsnachfolger im Jahr der Herstellung bzw. Anschaffung: Kann nach Sinn und Zweck der Vorschrift die Erbengemeinschaft, die in die Rechtsposition ihrer Rechtsvorgängerin tritt, nur insoweit die degressive AfA in Anspruch nehmen bzw. diese fortsetzen, wenn die Voraussetzungen des § 7 Abs. 5 EStG bei der Erblasserin selbst vorlagen (geplante Eigennutzung der Rechtsvorgängerin)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 18.05.2010
Vorinstanz/AZ: 13 K 1288/07
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 11 08 05
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 07.02.2012
Erledigungs-Az: IX R 27/10 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 12 10 32