Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 27/10 (BFH)
§§: EStG § 7 g Abs. 3, EStG § 13, AO § 129, BGB § 582 a
Schlagwörter Rücklage, Betriebsverpachtung, Landwirtschaft, Offenbare Unrichtigkeit, Prüfungsbericht
Rechtsfrage: Kann ein Landwirt eine Rücklage nach § 7 g EStG für die Anschaffung eines Traktors bilden, wenn er seinen Betrieb anschließend im Wege einer sogenannten "Eisernen Verpachtung" zur Vorbereitung der Hofübergabe an seinen Sohn verpachtet und der Sohn die Anschaffung tatsächlich vornimmt? Unterläuft dem Finanzamt eine offenbare Unrichtigkeit, wenn es den Vorbehalt der Nachprüfung aufhebt, ohne einen vorliegenden Betriebsprüfungsbericht auszuwerten? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 18.05.2010
Vorinstanz/AZ: 1 K 487/07
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 10 28 59
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 25.09.2014
Erledigungs-Az: IV R 27/10 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Erledigung der Hauptsache