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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 27/12 (BFH) |
§§: | EnergieStG § 50 Abs. 1 Nr. 1, EnergieStG § 50 Abs. 4 Satz 2, GG Art. 3 |
Schlagwörter | Energiesteuer, Biokraftstoff, Steuererstattung, Vertrauensschutz |
Rechtsfrage: | Antrag auf Steuerentlastung (für Mai und Juni 2007) für den biogenen Anteil einer Kraftstoffmischung aus Diesel und Fettsäuremethylester (Biokraftstoff). Liegt in der unterschiedlichen Behandlung der Kraftstoffe (die Biokraftstoffe enthalten) nach § 50 Abs. 1 Nr. 1 und § 50 Abs. 4 Satz 2 EnergieStG eine gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstoßende Ungleichbehandlung? Ist das Vermischen von Biokraftstoff mit Diesel eine Herstellung i.S. des § 50 Abs. 4 Satz 2 EnergieStG? Rechtfertigt das mit der Gesetzesänderung verfolgte Ziel des Subventionsabbaus die Ungleichbehandlung des Anteils des Biokraftstoffs nach § 50 Abs. 1 und Abs. 4 EnergieStG? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG des Landes Sachsen-Anhalt |
Vorinstanz/Datum: | 18.01.2012 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 1668/07 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 12 31 84 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 28.04.2014 |
Erledigungs-Az: | VII R 27/12 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 14 24 50 |