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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs C-183/15 (EuGH) |
§§: | KN Unterpos. 9027 10 10 |
Schlagwörter | EG, EU, Tarifierung, Zolltarif, Einreihung, Ultraviolett-Partikelgrößenmessgerät, Handpartikelzähler |
Rechtsfrage: | Ist die Kombinierte Nomenklatur (KN) in Anhang I der VO (EWG) Nr. 2658/87 i.d.F. der VO (EG) Nr. 1031/2008 dahin auszulegen, dass aerodynamische Ultraviolett-Partikelgrößenmessgeräte und Handpartikelzähler der im Beschluss näher beschriebenen Art in die Unterposition 9027 10 10 einzureihen sind? |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 15.04.2015 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 1009/14 Z, 4 K 1016/14 Z |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 15 12 48 |
Erledigendes Gericht: | EuGH |
Erledigungs-Datum: | 10.12.2015 |
Erledigungs-Az: | Rs C-183/15 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 16 02 96 |