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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 21/18 (BFH)
§§: FVG § 5 Abs. 1 Nr. 11 Satz 4, AO § 19
Schlagwörter Kindergeld, Besteuerung, Erhebung, Örtliche Zuständigkeit
Rechtsfrage: Fehlte dem Vorstand der Bundesagentur für Arbeit trotz der Konzentrationsermächtigung des § 5 Abs. 1 Nr. 11 Satz 4 FVG die Befugnis, die Zuständigkeit für die Bearbeitung von Rechtsbehelfen gegen Entscheidungen des sog. Regionalen Inkasso Services im Bereich des steuerlichen Kindergeldes bei der Beklagten zu zentralisieren? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Sächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 07.03.2018
Vorinstanz/AZ: 8 K 1527/17 (Kg)
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 18 04 46
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 07.07.2021
Erledigungs-Az: III R 21/18 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 21 17 28