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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 42/15 (BFH) |
§§: | VergnStG BE § 5, GG Art. 105 Abs. 2 a, GG Art. 12, GG Art. 3 Abs. 1 |
Schlagwörter | Vergnügungsteuer, Gesetzgebungskompetenz, Gleichheitsgrundsatz, Aufwandsteuer, Erhöhung, Spielhalle, Spielautomat, Berlin |
Rechtsfrage: | Vergnügungsteuer für Glückspielautomaten in Berliner Spielhallen: Anhebung des Steuersatzes: 1. Ist die Anhebung des Vergnügungsteuersatzes von 11% auf 20%, die das Land Berlin mit Wirkung zum 1.1.2011 vorgenommen hat, verfassungsgemäß? - 2. Liegt die Gesetzgebungskompetenz für die Vergnügungsteuer bei den Ländern? - 3. Ist das Gebot der kalkulatorischen Abwälzbarkeit durchbrochen? - 4. Hat die Steuererhöhung eine erdrosselnde Wirkung? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 07.07.2015 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 6070/12 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 15 19 55 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 25.04.2018 |
Erledigungs-Az: | II R 42/15 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 18 10 41 |