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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-522/13 (EuGH)
§§: AEUV Art. 107
Schlagwörter EG, EU, Spanien, Beihilfe, unbewegliches Vermögen, Steuerbefreiung
Rechtsfrage: Ist die der Navantia, S.L. gewährte Befreiung vom Impuesto sobre Bienes Inmuebles (Steuer auf unbewegliches Vermögen) mit Art. 107 AEUV vereinbar, und ist es mit Art. 107 AEUV vereinbar, dass ein Mitgliedstaat (Spanien) eine Steuerbefreiung für ein in seinem Eigentum stehendes Gelände (Grundstück mit der Katasterreferenz 2825201QA5422N0001YG) vorsieht, das einer privaten, vollständig vom Staat gehaltenen Kapitalgesellschaft (Navantia, S.L.) überlassen wird, die dort für den Handel zwischen Mitgliedstaaten in Betracht kommende Waren und Dienstleistungen anbietet?
Vorinstanz: Juzgado Contencioso-Administrativo no 1 de Ferrol (Spanien)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2013 Nr. C 367 S. 25
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 09.10.2014
Erledigungs-Az: Rs C-522/13
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 14 30 20