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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | II R 40/00 | 
| §§: | BewG § 21 Abs 1, BewG § 106, BewG § 19, KStG § 5 Abs 1 Nr 3 Buchst e, EStG § 4 d, GewStG § 2 Abs 2 S 1, GewStG § 12 Abs 1 S 2 | 
| Schlagwörter | Feststellungszeitpunkt, Einheitsbewertung, Unterstützungskasse, Gewerbesteuerpflicht, Überdotierung, Gewerbekapital | 
| Rechtsfrage: | Ist bei (grundsätzlich steuerbefreiten) Unterstützungskassen, die in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft (hier: GmbH) betrieben werden, auf den 1. Januar des Jahres der erstmaligen Überdotierung ein Einheitswert des Betriebsvermögens festzustellen, wenn, wegen des um 25 v. H. erhöhten Kassenvermögens (Überdotierung) i.S.d. § 5 Abs. 1 Nr. 3 Buchst e KStG i. V. mit § 4 d EStG am Schluss des Geschäftsjahres (30. September), für den Besteuerungszeitraum (hier: Kalenderjahr der erstmaligen Überdotierung) Gewerbekapitalsteuerpflicht eintritt. - Zulassung durch FG - | 
| Vorinstanz: | FG Berlin | 
| Vorinstanz/Datum: | 01.03.2000 | 
| Vorinstanz/AZ: | 6 K 6444/98 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 60 60 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 22.01.2003 | 
| Erledigungs-Az: | II R 40/00 (NV) | 
| Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 32 38 | 
