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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI R 11/18 (BFH) |
§§: | AO § 169 Abs. 1, AO § 171 Abs. 4, AO § 196, AO § 122 Abs. 1 |
Schlagwörter | Festsetzungsverjährung, Ablaufhemmung, Prüfungsanordnung, Bekanntgabe, Treu und Glauben |
Rechtsfrage: | Ablaufhemmung aufgrund wirksamer Prüfungsanordnung: Ist die Bezeichnung eines Inhaltsadressaten eines Verwaltungsaktes auslegungsfähig, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, wer tatsächlich gemeint sein könnte? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 27.02.2018 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 33/16 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 18 07 21 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 11.11.2020 |
Erledigungs-Az: | XI R 11/18 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 21 05 35 |