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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 27/17 (BFH) |
§§: | AO § 122 Abs. 2 Nr. 1 |
Schlagwörter | Drei-Tage-Fiktion, Beweislast, Bekanntgabe |
Rechtsfrage: | Gilt die Zustellfiktion (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 AO) auch, wenn ein privater Postzusteller tätig war und dieser keine Zustellungsbescheinigung vorlegen kann? Welchem Beteiligten obliegt die Beweislast? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 30.03.2017 |
Vorinstanz/AZ: | 13 K 3907/15 Kg |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 18 05 55 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 14.06.2018 |
Erledigungs-Az: | III R 27/17 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 18 15 73 |