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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 46/93 |
§§: | EStG § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 2, AO § 357 Abs. 1 J: 1977 |
Schlagwörter | Nachweis, Beleg, Ergänzung, Bewirtung |
Rechtsfrage: | 1. Wurden auch die GewSt-Meßbescheide mit dem Einspruch angefochten? - 2. Ist eine nachträgliche Ergänzung des amtlich vorgeschriebenen Vordrucks für den Abzug von Bewirtungsaufwendungen als Betriebsausgaben zulässig? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 21.04.1993 |
Vorinstanz/AZ: | 11 K 4882/89 F, U, G |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 01.09.1998 |
Erledigungs-Az: | VIII R 46/93 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 98 51 27 |