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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | I R 29/11 (BFH) | 
| §§: | EStG § 51 a Abs. 2, AO § 171 Abs. 10, EStG § 32 Abs. 6, AO § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, EStR R 31 Abs. 5, AO § 175 Abs. 2 Satz 2 | 
| Schlagwörter | Kirchensteuer, Kinderfreibetrag, Änderung, Rückwirkendes Ereignis, Kindergeld | 
| Rechtsfrage: | Kindergeldbescheid als rückwirkendes Ereignis: Entfaltet die rückwirkende Kindergeldfestsetzung durch die Familienkasse eine Bindungswirkung dergestalt, dass bestandskräftige Einkommensteuerbescheide zur Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen bei der Festsetzung der Kirchensteuer trotz § 175 Abs. 2 Satz 2 AO zu ändern sind? Sind bezüglich § 51 a Abs. 2 EStG Kinderfreibeträge wie Halbeinkünfte zu behandeln? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger | 
| Vorinstanz: | FG Münster | 
| Vorinstanz/Datum: | 11.09.2007 | 
| Vorinstanz/AZ: | 14 K 5023/06 E | 
| Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2007 S. 1926 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 08 02 55 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 15.11.2011 | 
| Erledigungs-Az: | I R 29/11 (NV) | 
| Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 12 12 96 | 
