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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 54/95
§§: AO § 169 Abs. 2 Nr. 2, ErbStG § 34, ErbStG § 9 Abs. 1 Nr. 2
Schlagwörter Anzeigepflicht, Festsetzungsverjährung, Entstehung, Kenntnisnahme
Rechtsfrage: Hat die Finanzbehörde mit Übersendung des Schenkungsvertrags, der noch einer vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung bedurfte, durch den Notar gemäß § 34 ErbStG bereits Kenntnis von der vollzogenen Schenkung im Sinne des § 170 Abs. 5 Nr. 2 AO? Oder hat die Finanzbehörde von der vollzogenen Schenkung erst dann Kenntnis erlangt, wenn auch die Erteilung der vormundschaftlichen Genehmigung mitgeteilt wurde, weil erst mit der Genehmigung die Schenkung ausgeführt und vollzogen ist? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 08.06.1995
Vorinstanz/AZ: 10 K 3251/88
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 28.05.1998
Erledigungs-Az: II R 54/95
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 98 20 07