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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 14/19 (BFH)
§§: AO § 191 Abs. 1 Satz 1, AO § 69 Satz 2, AO § 34, AO § 240 Abs. 1
Schlagwörter Haftung, Geschäftsführer, Säumniszuschlag
Rechtsfrage: Umfasst die Haftung des GmbH-Geschäftsführers neben seiner Inanspruchnahme für die Hauptschuld (hier Rückforderung von Investitionszulage) auch Säumniszuschläge, die deshalb entstanden sind, weil zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Rückforderung aufgrund pflichtwidrigen Unterlassens des Haftenden keine liquiden Mittel zur Rückzahlung vorhanden waren? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 15.11.2018
Vorinstanz/AZ: 9 K 9052/18
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 14.12.2021
Erledigungs-Az: VII R 14/19 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils - Abweisung der Klage
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 22 04 28