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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 83/98
§§: EStG § 32 Abs. 4 Satz 2, EStG § 70, AO 1977 § 175 Abs. 1 Nr. 2, AO 1977 § 155 Abs. 6
Schlagwörter Kindergeld, Rückforderung, Änderung, Grenzbetrag
Rechtsfrage: Sind die Vorschriften der Abgabenordnung über die Aufhebung und Änderung von Steuerbescheiden auch für die Aufhebung und Änderung von Kindergeldfestsetzungen anzuwenden, wenn die Anspruchsvoraussetzungen rückwirkend wegen Überschreitung der Einkommensgrenze weggefallen sind oder erlaubt § 70 EStG als lex specialis nur eine Änderung mit Wirkung für die Zukunft?- Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 27.05.1998
Vorinstanz/AZ: 4 K 383/97
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 1998 S. 1177
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 26.07.2001
Erledigungs-Az: VI R 83/98
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 01 13 67