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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs C-240/10 (EuGH) |
§§: | EStG § 3 Nr. 64, AEUV Art. 45, AEUV Art. 18, AEUV Art. 21 |
Schlagwörter | EG, EU, Arbeitnehmer, Freizügigkeit, Diskriminierung, Staatsangehörigkeit |
Rechtsfrage: | 1. a) Ist § 3 Nr. 64 EStG in der in den Jahren 2005 und 2006 geltenden Fassung mit der Freizügigkeit der Arbeitnehmer nach Art. 45 AEUV (= Art. 39 EGV) vereinbar? - b) Beinhaltet § 3 Nr. 64 EStG in der in den Jahren 2005 und 2006 geltenden Fassung eine nach Art. 18 AEUV (= Art. 12 EGV) verbotene versteckte Diskriminierung wegen der Staatsangehörigkeit? - 2. Wenn Frage 1 zu verneinen ist: Ist § 3 Nr. 64 EStG in der in den Jahren 2005 und 2006 geltenden Fassung mit der Freizügigkeit der Unionsbürger nach Art. 21 AEUV (= Art. 18 EGV) vereinbar? |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 21.12.2009 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 2260/09 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 24 63 |
Erledigendes Gericht: | EuGH |
Erledigungs-Datum: | 15.09.2011 |
Erledigungs-Az: | Rs C-240/10 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 11 30 52 |