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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 118/00
§§: EStG § 4 Abs. 5 Nr. 6 b S 2, EStG § 9 Abs. 5
Schlagwörter Arbeitszimmer, Arbeitsplatz, Lehrer
Rechtsfrage: Zum Begriff "kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht" bei der Berücksichtigung von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer einer Schulleiterin einer Grundschule, wenn ihr für die Vor- und Nachbereitung ihrer unterrichtenden Tätigkeit lediglich die Mitbenutzung des Schulsekretariats (ohne eigenen Schreibtisch, Mitbenutzung durch Dritte, Publikumsverkehr u.a.) möglich ist? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 26.06.2000
Vorinstanz/AZ: 10 K 6048/99
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 04 62
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 07.08.2003
Erledigungs-Az: VI R 118/00
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 44 98