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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 60/06 |
§§: | ErbStG § 12 Abs. 6, BewG § 31, EG Art. 12, EG Art. 56, EG Art. 58 Abs. 3, RL 88/361/EWG |
Schlagwörter | Ausländischer Grundbesitz, Bewertung, Gemeiner Wert, Europarecht, EG-Recht, Einheitswert, Kapital |
Rechtsfrage: | Ist es mit Europarecht (EGV Art. 12, 56, 58 Abs. 3; Richtlinie 88/361/EWG) vereinbar, für Zwecke der Schenkungsteuer im Jahr 1995 ein in einem anderen Mitgliedstaat belegenes bebautes Grundstück mit dem gemeinen Wert anzusetzen, während für inländische bebaute Grundstücke die günstigeren Einheitswerte gelten? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Hessisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 19.09.2006 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 2193/05 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 07 12 27 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 11.06.2008 |
Erledigungs-Az: | II R 60/06 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 08 41 40 |