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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | IV R 43/10 (BFH) |
| §§: | GewStG § 10 a Satz 2, GG Art. 3 Abs. 1 |
| Schlagwörter | Gewerbesteuer, Mindestbesteuerung, Verfassung, Verlustvortrag, Dauerdefizitärer Betrieb |
| Rechtsfrage: | Verstößt die gewerbesteuerliche Mindestbesteuerung gegen das Prinzip der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit, wenn eine zukünftige Nutzung des Verlustvortrags deshalb ausgeschlossen ist, weil der Gewerbebetrieb nicht gewinnträchtig geführt werden kann? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | Hessisches FG |
| Vorinstanz/Datum: | 20.09.2010 |
| Vorinstanz/AZ: | 8 K 2285/09 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 41 40 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 20.09.2012 |
| Erledigungs-Az: | IV R 43/10 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 13 04 43 |