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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 29/09 (BFH)
§§: EStG § 4 Abs. 1 Satz 2, EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4, AO § 39 Abs. 2 Nr. 1, BGB § 951, BGB § 812
Schlagwörter Gebäudeteil, Eigentum, Ehegatten, Nutzung, Entnahmegewinn, Entschädigung
Rechtsfrage: Führt die Beendigung der unentgeltlichen betrieblichen Nutzung von Gebäudeteilen, die zivilrechtlich dem Nichtunternehmer-Ehegatten gehören, zur Aufdeckung stiller Reserven, da eine zum Betriebsvermögen gehörende Nutzungsbefugnis entnommen wird? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 30.04.2009
Vorinstanz/AZ: 10 K 3457/08
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 27 84
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.12.2012
Erledigungs-Az: IV R 29/09
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 13 11 16