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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 33/01 |
§§: | EStG § 9 Abs. 1 S. 1, EStG § 10 Abs. 1 Nr. 7 |
Schlagwörter | Ausbildung, Fortbildung, Verkehrsflugzeugführer, Vorweggenommene Werbungskosten |
Rechtsfrage: | Handelt es sich bei den Aufwendungen für den Erwerb des Verkehrsflugzeugführerscheins und der Langstreckenflugberechtigung aufgrund eines Schulungsvertrags mit dem voraussichtlich künftigen Arbeitgeber (Flugunternehmen) um Ausbildungskosten (erstmalige Berufsausbildung) oder wegen des wirtschaftlichen Zusammenhangs mit den zukünftig angestrebten Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit um vorweggenommene Werbungskosten? - Zulassung durch BFH - |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 19.10.1999 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 2699/98 F |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 77 79 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 27.05.2003 |
Erledigungs-Az: | VI R 33/01 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 29 58 |