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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 89/04 |
§§: | EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c |
Schlagwörter | Ausbildungswilligkeit, Kindergeld, Berufsausbildung, Unterbrechung |
Rechtsfrage: | Ist ein volljähriges Kind, das noch keine berufsqualifizierende Ausbildung absolviert hat und auf die von ihm angestrebte Ausbildungsstelle warten muss, nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG als ausbildungswilliges Kind zu berücksichtigen, wenn es in dieser Übergangszeit einer Vollzeit-Erwerbstätigkeit nachgeht? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Nürnberg |
Vorinstanz/Datum: | 09.05.2003 |
Vorinstanz/AZ: | V 458/2001 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 13 58 |
Erledigungs-Vermerk: | Abgabe an III. Senat - neues Aktenzeichen: III R 77/04 - Zurücknahme der Revision |