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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs C-558/11 (EuGH) |
§§: | KN Unterposition 5607 4911, KN Unterposition 7312 1098, KN Unterposition 7317 00 90 |
Schlagwörter | EG, EU, Seil, Einreihung, Zoll, Zolltarif, Tarifierung, Schäkel |
Rechtsfrage: | 1. Sind aus Polypropylen und Stahldraht zusammengesetzte Seile wie die des vorliegenden Falls in die Unterposition 5607 49 11 der Kombinierten Nomenklatur (KN) einzureihen? - 2. Bedarf es für die Einreihung von Seilen wie denen des vorliegenden Falls der Anwendung der Vorschrift 3 b der Allgemeinen Vorschriften zur Auslegung der KN? - 3. Sollten kombinierte, aus Polypropylen und Stahldraht zusammengesetzte Seile mit einer größten Querschnittsabmessung von mehr als 3 mm wie die des vorliegenden Falls trotzdem in die Unterposition 7312 10 98 KN einzureihen sein: Fallen diese Seile dann auch unter Art. 1 der VO (EG) Nr. 1601/2001? - 4. Sind gewellte Schäkel mit abgerundeten Enden, die durch einen Bolzen miteinander verbunden sind, in die Unterpartie 7317 00 90 KN einzureihen? |
Vorinstanz: | Augstakas tiesas Senats (Republik Lettland) |
Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2012 Nr. C 13 S. 8 |
Erledigendes Gericht: | EuGH |
Erledigungs-Datum: | 15.11.2012 |
Erledigungs-Az: | Rs C-558/11 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 13 02 43 |