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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 3/18 (BFH)
§§: UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, UStG § 3 a, AO § 12
Schlagwörter Steuerbare Leistung, Ort der Leistung, Betriebsstätte
Rechtsfrage: Feste Niederlassung: Reichweite der notwendigen Verfügungsmacht an Sach- und Personalmitteln: Können auch fremde Sach- und Personalmittel eine feste Niederlassung des Leistenden begründen, wenn die Mittel dem Leistenden vom Leistungsempfänger allein für Zwecke der an ihn zu erbringenden Leistungen überlassen werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 29.11.2017
Vorinstanz/AZ: 7 K 7228/15
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 17 25 41
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 29.04.2020
Erledigungs-Az: XI R 3/18
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 20 10 26