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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 40/99 |
§§: | EStG § 33 |
Schlagwörter | Kfz-Kosten, Behinderung, Kraftfahrzeug, Angemessenheit |
Rechtsfrage: | Abzug von Kfz-Kosten eines außergewöhnlich geh- und stehbehinderten 79-jährigen: Ist nur der behindertenbedingte Mehraufwand zwangsläufig, bzw. ein Aufwand von mehr als 0,52 DM/km (Pauschbetrag) unangemessen? Wann liegen besondere Umstände vor, die eine Abweichung von den Pauschbeträgen rechtfertigen (hier: Fahrleistung nur 6.960 km)? Wie ist dann der angemessene Aufwand zu ermitteln? - Zulassung durch BFH - |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 02.11.1998 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 249/98 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 75 54 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 13.12.2001 |
Erledigungs-Az: | III R 40/99 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 02 05 04 |