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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 38/17 (BFH)
§§: ErbStG § 13 a, ErbStG § 13 b Abs. 1 Nr. 2, ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1, ErbStG § 9 Abs. 1 Nr. 2
Schlagwörter Schenkungsteuer, Steuerfreiheit, Betriebsvermögen, Aufschiebende Bedingung
Rechtsfrage: Übertragung von Mitunternehmeranteil und Sonderbetriebsvermögen (Schenkungsteuer 2013) - Steuerbegünstigung nach § 13 a Abs. 1 und 2, § 13 b Abs. 1 Nr. 2 ErbStG: Ist die Begünstigung nach §§ 13 a, 13 b ErbStG auf den Wert des übertragenen Grundbesitzes im Zusammenhang mit der Übertragung eines Kommanditanteils auch zu gewähren, wenn die Anteilsübertragung unter die aufschiebende Bedingung der Handelsregistereintragung gestellt wurde? Ist ein zeitliches Auseinanderfallen der Übertragungszeitpunkte schädlich für die Steuerbegünstigung? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 29.06.2017
Vorinstanz/AZ: 7 K 1654/16
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 17 20 84
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 17.06.2020
Erledigungs-Az: II R 38/17
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 20 16 72