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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 54/17 (BFH)
§§: AStG § 1 Abs. 1, AStG § 1 Abs. 4, EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2, OECDMustAbk Art. 9 Abs. 1, DBA-Großbritannien Art. IV
Schlagwörter Teilwertabschreibung, Darlehen, Konzern, Doppelbesteuerung, Sperrwirkung, Fremdvergleich, Sicherung
Rechtsfrage: Sperrwirkung von Art. IV DBA-Großbritannien 1964 gegenüber Einkünftekorrektur nach § 1 Abs. 1 AStG bei Teilwertabschreibung eines unbesichert begebenen Darlehens im Konzern - Abkommensrechtlicher Grundsatz des "dealing at arm's length" - 1. Ermöglicht der abkommensrechtliche Grundsatz des "dealing at arm's length" nach Art. 9 Abs. 1 OECDMustAbk (hier: nach Art. IV DBA Großbritannien 1964) eine Einkünftekorrektur nach § 1 Abs. 1 AStG nur dann, wenn der zwischen den verbundenen Unternehmen vereinbarte Preis (hier: ein Darlehenszins) seiner Höhe, also seiner Angemessenheit nach, dem Fremdvergleichsmaßstab nicht standhält? - 2. Ermöglicht der abkommensrechtliche Grundsatz des "dealing at arm's length" indessen nicht die Korrektur einer Abschreibung, die nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG auf den Teilwert einer Forderung auf Rückzahlung der Darlehensvaluta und auf Zinsrückstände vorzunehmen ist, weil die inländische Muttergesellschaft das Darlehen ihrer ausländischen (hier: britischen) Tochtergesellschaft in (ggf.) fremdunüblicher Weise unbesichert gewährt hat? Schlägt sich die fehlende Besicherung insoweit nur im entsprechend bepreisten Zins nieder? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 27.06.2017
Vorinstanz/AZ: 6 K 896/17 K, G
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 17 13 59
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.06.2019
Erledigungs-Az: I R 54/17 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils - Abweisung der Klage
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 20 00 48