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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 7/20 (BFH)
§§: EStG § 9 Abs. 6, EStG § 12 Nr. 5, BeitrRLUmsG Art. 2, BeitrRLUmsG Art. 25 Abs. 4
Schlagwörter Erststudium, Tierarzt, Vorweggenommene Werbungskosten
Rechtsfrage: Stellen Aufwendungen für ein Erststudium zur Tierärztin, das außerhalb eines Dienstverhältnisses absolviert wird, abzugsfähige Werbungskosten dar, weil ein hinreichend konkreter Veranlassungszusammenhang zwischen den Aufwendungen und der späteren, auf Einkünfteerzielung gerichteten Berufstätigkeit besteht? - Das Verfahren VI R 48/13 war durch Beschluss vom 14.1.2015 bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in den Verfahren 2 BvL 23, 24/14 ausgesetzt. Das Verfahren wurde wieder aufgenommen. - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 14.05.2013
Vorinstanz/AZ: 13 K 89/12
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 14 01 70
Erledigungs-Vermerk: Historisches Az: VI R 48/13 -- Zurücknahme der Revision