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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 83/00 |
§§: | KStG § 8 Abs. 3 Satz 2 |
Schlagwörter | Hoheitsbetrieb, Betrieb gewerblicher Art, Gemeinde, Betriebsvermögen, Verdeckte Gewinnausschüttung |
Rechtsfrage: | Kann ein Blockheizkraftwerk zum Betriebsvermögen eines kommunalen Betriebs gewerblicher Art gehören oder gehört es zum Hoheitsvermögen der Gemeinde, so dass sich aus den Leistungsverrechnungen zwischen den Stadtwerken und der Gemeinde verdeckte Gewinnausschüttungen ergeben? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | Schleswig-Holsteinisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 05.07.2000 |
Vorinstanz/AZ: | II 1058/97 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2000 S. 1144 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 80 18 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 27.06.2001 |
Erledigungs-Az: | I R 82-85/00 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 01 13 10 |