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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | III R 59/99 |
| §§: | EStG § 62 Abs. 2 Satz 1, EStG § 64, SGB 1 § 30 Abs. 3 Satz 2 |
| Schlagwörter | Kindergeld, Ausländer, Aufenthaltsstatus, Aufenthaltstitel |
| Rechtsfrage: | Ist für den Kindergeldanspruch einer Jugoslawin, die lediglich im Besitz einer Aufenthaltsbefugnis ist, ein qualifizierter Aufenthaltsstatus (Aufenthaltsberechtigung, -erlaubnis) nicht erforderlich, wenn Art. 3 des Deutsch-Jugoslawischen-Abkommens über Soziale Sicherheit anzuwenden ist? Bezieht sich dieses Abkommen nur auf Wanderarbeiter und nicht auf Personen, die außerhalb des geregelten zwischenstaatlichen Arbeitnehmeraustausches Aufenthalt in einem Vertragsstaat nehmen (Bürgerkriegsflüchtlinge)? - Zulassung durch FG - - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
| Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
| Vorinstanz/Datum: | 21.01.1999 |
| Vorinstanz/AZ: | 10 K 5596/97 Kg |
| Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 1999 S. 567 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 68 50 |
| Erledigungs-Vermerk: | Zurücknahme der Revision |