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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 35/13 (BFH) |
§§: | EStG § 15 Abs. 3 Nr. 2, EStG § 20 |
Schlagwörter | Personengesellschaft, Gewerblich geprägte Personengesellschaft, Haftungsbeschränkung, Vermögensverwaltung |
Rechtsfrage: | Ist eine GbR, an der neben der allein zur Geschäftsführung befugten Kapitalgesellschaft (AG) nur natürliche Personen beteiligt sind, als gewerblich geprägte Personengesellschaft anzusehen, wenn die Haftung der natürlichen Personen nach dem Gesellschaftsvertrag durch Individualvereinbarung mit den Gesellschaftsgläubigern auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt sein soll? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Hessisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 03.07.2013 |
Vorinstanz/AZ: | 8 K 2647/06 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 13 31 95 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 22.09.2016 |
Erledigungs-Az: | IV R 35/13 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 16 23 24 |