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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 36/16 (BFH) |
§§: | EStG § 55 Abs. 6, EStG § 55 Abs. 1, MilchQuotV § 48 Abs. 3 |
Schlagwörter | Landwirtschaft, Milchreferenzmenge, Veräußerungsgewinn, Buchwert, Einziehung |
Rechtsfrage: | Wie ist der Gewinn aus der Veräußerung einer vormals verpachteten Milchreferenzmenge zu berechnen, nachdem 33 % der Quote nach Beendigung des Pachtverhältnisses gemäß § 48 Abs. 3 der Milchquotenverordnung zugunsten der Landesreserve eingezogen wurden und nur der verbliebene Anteil veräußert werden konnte? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 16.06.2016 |
Vorinstanz/AZ: | 8 K 2822/14 E |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2016 S. 1266 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 16 16 22 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 17.01.2019 |
Erledigungs-Az: | VI R 52/16 |
Erledigungs-Vermerk: | abgegeben an VI. Senat - neues Aktenzeichen: VI R 52/16 -- Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 19 05 71 |