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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I B 119/98 |
§§: | KStG § 8 Abs. 3 S. 2 |
Schlagwörter | Angemessenheit, Gesellschaftergeschäftsführer, Tantieme, Verdeckte Gewinnausschüttung |
Rechtsfrage: | Sind Rohgewinntantiemen, die beide Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH ausschließlich als Vergütung erhalten, als Betriebsausgaben abziehbar oder führen sie zu verdeckten Gewinnausschüttungen? |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 19.05.1998 |
Vorinstanz/AZ: | 13 K 698/96 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 26.01.1999 |
Erledigungs-Az: | I B 119/98 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 99 07 26 |