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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VI B 119/99 |
| §§: | AO § 121 Abs. 2 Nrn. 2, 3, AO § 152 Abs. 1 S. 2, AO § 126 Abs. 2 S. 1 Nr. 2, AO § 152 Abs. 2 S. 1, AO § 152 Abs. 3 |
| Schlagwörter | Verspätungszuschlag, Steuerberater |
| Rechtsfrage: | Stellt bei verspäteter Abgabe einer Steuererklärung eines Steuerberaters die Arbeitsüberlastung bzw. die Pflicht, die Erklärungen für die Mandanten rechtzeitig abzugeben, einen Entschuldigungsgrund dar? |
| Vorinstanz: | FG München |
| Vorinstanz/Datum: | 19.02.1999 |
| Vorinstanz/AZ: | 13 K 2491/98 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 27.01.2003 |
| Erledigungs-Az: | VI B 119/99 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig |