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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 77/05
§§: EStG § 35 a Abs. 2
Schlagwörter Haushaltsnahe Dienstleistung, Renovierungskosten, Steuerermäßigung
Rechtsfrage: Definition des Begriffs "haushaltsnahe Dienstleistungen": Erfüllen handwerkliche Tätigkeiten für eine umfassende Fassadenrenovierung des selbstgenutzten Einfamilienhauses (Gesamtrechnungsbetrag ca. 7.100 EUR, davon Dienstleistungsanteil ca. 4.600 EUR) die Voraussetzungen der Steuerermäßigung nach § 35 a Abs. 2 EStG für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen oder umfasst dieser Begriff lediglich regelmäßig anfallende "Wartungsarbeiten" im Haushalt, die das Maß üblicher Ausbesserungen und Schönheitsreparaturen nicht überschreiten? Scheidet eine Aufgliederung einzelner Tätigkeiten der Handwerkerleistungen wegen der Einheitlichkeit der Baumaßnahme aus? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Thüringer FG
Vorinstanz/Datum: 13.10.2005
Vorinstanz/AZ: II 165/05
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2006 S. 121
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 05 13
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 01.02.2007
Erledigungs-Az: VI R 77/05
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 07 10 16