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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | IX R 95/07 (BFH) |
| §§: | AO § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 |
| Schlagwörter | Änderung, Rückwirkendes Ereignis, Bestandskraft |
| Rechtsfrage: | Kann auch dann eine Änderung von Steuerbescheiden nach der Vorschrift des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO erfolgen, wenn das rückwirkende Ereignis bereits vor Abgabe der Steuererklärung eingetreten und der Steuerbescheid vor Antrag auf Änderung zudem bestandskräftig geworden war? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
| Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
| Vorinstanz/Datum: | 24.11.2005 |
| Vorinstanz/AZ: | 12 K 6109/02 E |
| Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2007 S. 648 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 07 22 41 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 25.02.2009 |
| Erledigungs-Az: | IX R 95/07 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 09 26 41 |