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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-497/09 (EuGH)
§§: UStG 1999 § 12 Abs. 2 Nr. 1, Richtlinie 77/388/EWG Art. 2 Nr. 1, Richtlinie 77/388/EWG Art. 5 Abs. 1, Richtlinie 77/388/EWG Art. 6 Abs. 1, Richtlinie 77/388/EWG Art. 12 Abs. 3 Buchst. a, Richtlinie 2006/112/EG Art. 129 Abs. 1
Schlagwörter EG, EU, Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, ermäßigter Steuersatz, Verzehr an Ort und Stelle, Essen, Speise, Restauration, Lieferung, sonstige Leistung, Nahrungsmittel
Rechtsfrage: 1. Handelt es sich um eine Lieferung i.S. von Art. 5 der RL 77/388/EWG, wenn zum sofortigen Verzehr zubereitete Speisen oder Mahlzeiten abgegeben werden? - 2. Kommt es für die Beantwortung der Frage 1 darauf an, ob zusätzliche Dienstleistungselemente erbracht werden (Bereitstellung von Verzehrvorrichtungen)? - 3. Falls die Frage zu 1 bejaht wird: Ist der Begriff "Nahrungsmittel" im Anhang H Kategorie 1 der RL 77/388/EWG dahin auszulegen, dass darunter nur Nahrungsmittel "zum Mitnehmen" fallen, wie sie typischerweise im Lebensmittelhandel verkauft werden, oder fallen darunter auch Speisen oder Mahlzeiten, die - durch Kochen, Braten, Backen oder auf sonstige Weise - zum sofortigen Verzehr zubereitet worden sind?
Vorinstanz: BFH
Vorinstanz/Datum: 27.10.2009
Vorinstanz/AZ: V R 35/08
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 36 69
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 10.03.2011
Erledigungs-Az: Rs C-497/09, C-499/09, C-501/09 und C-502/09
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 11 06 35