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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: 2 BvR 2261/03 (BVerfG)
§§: EStG 1997 § 16 Abs. 3, FGO § 68, FGO § 127
Schlagwörter Antrag, Streitgegenstand, Unterbrechung, Veräußerungsgewinn, Verpachtung, wesentliche Betriebsgrundlage, Betriebsaufgabe, Betriebsgrundstück, Betriebsunterbrechung, Betriebsvermögen, branchenfremdes Unternehmen
Rechtsfrage: Keine zwangsweise Betriebsaufgabe bei Vermietung des Betriebsgrundstücks eines Großhandels zur branchenfremden Nutzung - Änderung eines angefochtenen Bescheids während des Revisionsverfahrens. - Verfassungsbeschwerde
Vorinstanz: BFH
Vorinstanz/Datum: 28.08.2003
Vorinstanz/AZ: IV R 20/02
Vorinstanz/Fundstelle: BFHE 203 S. 143
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 42 92
Erledigendes Gericht: BVerfG
Erledigungs-Datum: 21.01.2005
Erledigungs-Az: 2 BvR 2261/03
Erledigungs-Vermerk: in Anhängigkeitsliste ursprüngl. Aktenzeichen: 2 BvR 2231/03 mitgeteilt - Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen