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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 77/14 (BFH)
§§: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, EStG § 17, EStG § 20
Schlagwörter Werbungskosten, Bürgschaft, Arbeitgeber, Verlust, Veranlassungszusammenhang, Gesellschafterstellung, Nettoprinzip
Rechtsfrage: Führen durch die Insolvenz des Arbeitgebers (GmbH) erlittene Bürgschaftsverluste eines Arbeitnehmers (nach dem objektiven Nettoprinzip) auch dann zu Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, wenn eine Beteiligung an der GmbH angestrebt ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 12.11.2014
Vorinstanz/AZ: 15 K 3006/13 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 15 04 95
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 08.07.2015
Erledigungs-Az: VI R 77/14
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 15 25 62