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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 8/13 (BFH)
§§: UmwStG § 24, EStG § 4 Abs. 1 Satz 2, EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4, AO § 39 Abs. 2, BGB § 812
Schlagwörter Veräußerungsgewinn, Einbringung, Nutzungsrecht, Miteigentum, Ehefrau, Entnahme
Rechtsfrage: Erhöhung des Veräußerungsgewinns aus einem Einbringungsvorgang - Beendigung eines Nutzungsrechts an Gebäudeteilen: Gilt durch die Einbringung des Einzelunternehmens in eine KG das Nutzungsrecht hinsichtlich eigener Aufwendungen für ein Gebäude auf den hälftig der Ehefrau gehörenden Grund und Boden als beendet und als Folge mit seinem Verkehrswert als entnommen (Verzicht auf Ausgleichsanspruch gemäß §§ 951, 812 BGB) oder erfolgte die Einbringung zu Buchwerten gemäß § 24 UmwStG einschließlich des Nutzungsrechts im Wege der Einzelrechtsnachfolge? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Mecklenburg-Vorpommern
Vorinstanz/Datum: 12.10.2011
Vorinstanz/AZ: 1 K 312/08
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 13 18 96
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.04.2015
Erledigungs-Az: X R 8/13 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 15 20 87