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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 117/99
§§: EStG § 31, EStG § 36 Abs 2 S 1, BGB § 1615g
Schlagwörter Kindergeld, Günstigerprüfung, Verrechnung, Mangelfallrechnung
Rechtsfrage: Verrechnung des hälftigen Kindergeldes bei der sog. Günstigerprüfung desjenigen Elternteils, dessen Einkommen nicht ausreicht, den Unterhaltsbedarf des Kindes zu decken (Mangelfallrechnung), obwohl ihm dadurch auch im Wege eines zivilrechtlichen Ausgleichs kein Kindergeld für das unterhaltsberechtigte Kind zusteht? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG des Landes Sachsen-Anhalt
Vorinstanz/Datum: 10.03.1999
Vorinstanz/AZ: II 550/98
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 1999 S. 1283
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 89 87
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 30.11.2004
Erledigungs-Az: VIII R 73/99 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Abgabe an VIII. Senat - neues Aktenzeichen: VIII R 73/99 - Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 25 63