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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 35/01 |
§§: | InvZulG § 5 Abs. 2 Nr. 1 c |
Schlagwörter | Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, Beteiligung, Unmittelbarkeit |
Rechtsfrage: | Liegt eine unmittelbare Beteiligung i.S. des § 5 Abs. 2 Nr. 1 c InvZulG 1993 auch dann vor, wenn 75 % der Anteile an einer GmbH von natürlichen Personen gehalten werden, die sich in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts zusammengeschlossen haben? - Zulassung durch BFH - |
Vorinstanz: | Thüringer FG |
Vorinstanz/Datum: | 07.11.2000 |
Vorinstanz/AZ: | IV 1204/00 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 89 51 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 07.03.2002 |
Erledigungs-Az: | III R 35/01 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 02 87 22 |